Mit SICHERHEIT ganz sicher
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit diesem
Infobrief möchte ich Sie über ein neues
Serviceangebot meiner
Firma informieren.
JÄHRLICHE VISUELLE KONTROLLE DER GESAMTEN GASANLAGE NACH TRGI
Ab der Hauptabsperrvorrichtung (HAE siehe Abb.) des Gas-Netzanschlusses
liegt die Verantwortung und damit die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für
die Gasinstallation in den Händen des Anschlussnehmers d. h. des Eigentümers.
Die„Technische Regel für Gasinstallation“ (TRGI 2008)
gibt an, welche Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen aus technischer Sicht
als sinnvoll und erforderlich angesehen werden.
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Vielfach unbekannt
Um
Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, sollen Sie als Gebäudeeigentümer
eine regelmäßige jährliche visuelle Kontrolle der Gasinstallation durchführen
oder durch uns durchführen lassen.
Was ist wenn?
Spätestens
im Schadensfall, muss vor Gericht nachgewiesen werden, dass sachgerechte und
regelmäßige Kontrollen bzw. Überprüfungen der Gasinstallation stattgefunden
haben.
Unser Angebot
WIR kontrollieren, gegen einen geringen Kostenaufwand, alle frei
verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen
am Hausanschluss und den Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf
vorschriftsmäßige Verwahrung und die Be- und Entlüftung, wenn Gasleitungen
verkleidet sind oder wurden.
Dokumentation
WIR dokumentieren in einem Protokoll die komplett durchgeführte
Hausschau der Gasleitungen, der Gasgeräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer
Mängelbeschreibung und Handlungsempfehlungen sowie dem Zeitpunkt der Kontrolle.
So
können Sie sich als Hauseigentümer gegen Schadensersatzansprüche Dritter
entlasten.
Ihre
Vorteile
Höhere Sicherheit für Sie und Ihre
Mieter
Früherkennung von Schäden
Vermeidung hoher Reparatur- und
Folgekosten
Erhöhung der Betriebssicherheit
Technische Expertise
Juristische Entlastung im Schadensfall
durch den Nachweis der regelmäßig durchgeführten visuellen Kontrolle
Kostengünstig, sachkundig und neutral
Wenn
Sie Interesse an meinem Angebot haben senden Sie die ausgefüllte Rückantwort per
Post an mich zurück.
Gerne
können Sie mir Ihre Antwort auch per Fax zusenden!